Der Herbst 1989 und die Haftanstalt „Roter Ochse“ in Halle (Saale)

Im Oktober 1989 wurde das Thema „Anwendung von Gewalt“ im Bereich Strafvollzug und Untersuchungshaft vor allem hinsichtlich des Einsatzes der Deutschen Volkspolizei (DVP), der Zivilverteidigung und Kampfgruppen sowie des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gegen die eigene Bevölkerung bis in die Familien hinein heftig und kontrovers diskutiert. Weiterhin aktenkundig ist in den Unterlagen des MfS eine angekündigte Gefangenenrevolte in einer halleschen Haftanstalt, inszeniert durch verurteilte Republikflüchtige nach § 213. Die geforderten „verstärkten  Sicherungsmaßnahmen“ in der betreffenden Strafvollzugseinrichtung und Untersuchungshaftanstalt (StVE/UHA) lassen auf den „Roten Ochsen“ schließen, wo eine Gefangenenrevolte „mit Geiselnahme“, wie es heißt, offenbar geplant wurde. Die Gefangenen fühlten sich gegenüber den über die Botschaft ausgereisten DDR-Bürgern ungerecht behandelt. 

„Müssen uns auf Angriff einstellen.“ Dieser Vermerk findet sich in den namentlich nicht gekennzeichneten handschriftlichen Mitschriften eines MfS-Offiziers über eine Leiterberatung am 11.11.1989. „Die Lage ändere sich fast stündlich.“ (BStU, MfS BV Halle, Abt. XIV, Sachakten Nr. 626, S. 11). Vier Tage zuvor legte ein „Einsatzplan“ der MfS Abt. XIV im „Roten Ochsen“ unter Leitung von Oberstleutnant (OSL) Konrad und dessen Stellvertreter Hauptmann (Hptm.) Moczall die sofortige Bereitstellung von Schutzmasken und Stahlhelmen fest, die Wachtürme wurden mit Maschinenpistolen (MPi) ausgerüstet, die Tore zusätzlich mit Vorlegebalken verriegelt.



In den Vormonaten des Jahres 1990 zielten Überlegungen darauf ab, die entsprechenden Stasi-Objekte zu beräumen. Am 20.02.1990 erfolgte ein Protokollvermerk, wonach Räumungsbeginn nunmehr auch Am Kirchtor für die in der Haftanstalt agierenden geheimdienstlichen Abteilungen sei. Der Abtransport des dort eingelagerten MfS-Schriftgutes aus den Objekt- und Kreisdienststellen des MfS erfolgte ab 6.03.1990 (Abschluss bis 31.03.90) in das Objekt der ehemaligen MfS Bezirksverwaltung Halle Am Gimritzer Damm. Bis zu diesem Zeitpunkt, dem 13.03.1990 waren die meisten hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter entlassen worden. Für den Auflösungsprozess selbst standen noch 80 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter zur Verfügung.

Die Frage, ob die Haftanstalt nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung weiter zu betreiben sei, wurde Anfang der 90er Jahre recht schnell entschieden: Ja und zwar im Zuständigkeitsbereich des Justizministers des neu gebildeten Landes Sachsen-Anhalt.

Waren inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS, denen die Entlassung bis März 1990 drohte, im Strafvollzug zu halten? Spätestens seit 1991 ist die prinzipielle Besorgnis des Personals in der Haftanstalt über eine drohende Entlassung nicht unbegründet gewesen: In Berlin erreichte der mutige und konsequente Einsatz von Bürgerrechtlern den Erhalt von Stasi-Unterlagen nicht zuletzt auch zum Zwecke von Regelüberprüfungen auf personelle Verstrickung von Bürgern in die Machenschaften des DDR-Geheimdienstes. Im öffentlichen Dienst und damit auch in der nun neuen Justizvollzugsanstalt Halle griff die gesetzliche Grundlage und dem Arbeitgeber war auf dieser Basis vorbehalten, mit Entlassungen zu reagieren – oder auch nicht.



Anhand der Schriften des preußischen Beamten wurde nur allzu deutlich, dass das öffentlich geäußerte Wort auch dem vermeintlich Machtlosen Wirksamkeit verleihen konnte, zumal sie auf erhebliche publizistische Resonanz stießen. Allerdings musste Held seine offenen Worte büßen: Er wurde zu 18 Monaten Festungshaft verurteilt, die er in Kolberg in Hinterpommern verbrachte. Die Jahre nach seiner Rückkehr nach Berlin 1803 verliefen ebenfalls bewegt, denn er musste sich 1806 nach dem französischen Einmarsch in Berlin aufgrund der (anonymen) Veröffentlichung napoleonfeindlicher Schriften nach Neuruppin zurückziehen. Seine vormals geäußerte Kritik an der – von Napoleon besiegten – preußischen Führung fand in diesen Jahren neue Beachtung.

Durch die aus seiner publizistischen Tätigkeit und politischen Haltung entstehenden beruflichen Probleme war von einer weiteren Karriere Helds nicht mehr zu reden; erst 1812 erhielt er eine Wiederanstellung im Staatsdienst. Ab da übte er ein – von politischen Fragen weit entferntes – Amt in der Berliner Salzfaktorei aus. Die auch mit Halle verbundene Lebensgeschichte Hans von Helds, zugleich Staatsdiener und radikaler Publizist, steht exemplarisch für die Schwierigkeiten der Ausbildung einer politischen Öffentlichkeit in den Jahrzehnten um 1800 und ist darin zugleich unmittelbar mit der Geschichte Preußens und Ostmitteleuropas dieser Zeit verknüpft.

Vom 17. Sept. bis zum 15. Nov. wird die deutsch-polnische Tafelausstellung „Wortgewalten“ im Foyer des Interdisziplinären Zentrums für die Erforschung der Europäischen Aufklärung (IZEA), auf dem Gelände der Franckeschen Stiftungen, Franckeplatz 1, Haus 54, gezeigt. Das Haus ist von Mo. bis Do. von 9 bis 18 Uhr, Fr. bis 13 Uhr geöffnet. Die Eröffnung findet am 16. September um 18 Uhr mit einer Einführung der Kuratorin Anna Joisten (Stuttgart) statt.

(Autor/in: Dr. André Gursky)