Mietverträge für WG`s - Tipps vom Experten

Die Tipps einer Studentin, Fragen einer Schülerin - da fehlt noch der Fachmann und seine Hinweise. Dafür fragten wir bei der GWG Halle-Neustadt nach. Wir fragten nach bei Herrn Lukschanderl – Mitarbeiter Vermietungsservice und Frau Kühne – Mitarbeiterin Marketing von der GWG Halle-Neustadt.  

WG oder eine Wohnung für mich alleine?

Wer in eine WG zieht, sollte sich seine Mitbewohner genau anschauen. Das wichtigste Gebot ist: man muss flexibel und tolerant sein. Wer von sich weiß, dass er kleinlich ist, sollte eine Wohnung für sich alleine beziehen. Denn das WG-Leben fängt beim täglichen Kampf ums Bad an. Einer räumt nach der WG-Party ein bisschen mehr auf, der andere nicht. Ideal ist, wenn man vorher seine WG-Partner sucht und gemeinsam mit ihnen eine Wohnung findet.

Und wer noch keinen kennt, für den bietet die GWG in ihrem Blockhouse No.1 auch einzelne WG-Zimmer, die man unabhängig von einem WG-Partner alleine mieten hat. Für alle die ihr eigenes Reich brauchen, die finden in den verschiedenen Apartments im Blockhouse No. 2 bis No.4 ihr neues Zuhause.



Die Wohnung ist gefunden. Was muss geregelt werden?

Ein Mietverhältnis ist ein Rechtsverhältnis über dessen sich daraus ergebende Konsequenzen man sich im klaren sein muss. Konkret: Wer unterschreibt den Mietvertrag? Wie wird die Miete aufgeteilt? Wie kann ich wieder ausziehen? Schon, bevor es zum Abschluss des Mietvertrages kommt, sollte darüber Klarheit herrschen. Für das Vertragsverhältnis gibt es mehrere Varianten.

1. Alle unterschreiben gleichberechtigt...

Möglich ist, dass alle WG-Mitglieder den Mietvertrag unterschreiben. Dann sind alle gleichermaßen in der Pflicht, haben aber auch alle die gleichen Rechte. Will einer aus der Mietergemeinschaft austreten müssen alle zustimmen, auch der Vermieter. Der wird dem sicher stattgeben, wenn es triftige Gründe gibt und die vollständige und pünktliche Mietzahlung trotzdem sichergestellt ist. Der Vorteil besteht darin, dass sich keiner „verkrümeln“ kann und die anderen auf den Kosten sitzen bleiben. Allerdings sind auch alle gesamtschuldnerisch in der Pflicht. Bleiben Zahlungen aus, hat der Vermieter das Recht, sich eine Person auszusuchen, um seine Ansprüche geltend zu machen, ganz gleich wen welche Schuld trifft.  

2... oder einer unterschreibt für alle.

Möglich ist auch, dass ein WG-Mitglied Mietvertragspartner ist und die Interessen der Wohngemeinschaft gegenüber dem Vermieter vertritt. Damit die WG trotzdem funktioniert, sollten die WG-Mitglieder alles untereinander regeln, was für ihr Zusammenleben wichtig ist. Ob mündlich oder schriftlich ist zwar nicht vorgeschrieben, für den Ernstfall aber sicherer ist ein Untermietvertrag, in dem geregelt ist: Wer zahlt wie viel Miete? Wie erfolgt die Mietzahlung? Was passiert, wenn ein WG-Mitglied ausziehen möchte? Wer solche Regelungen nicht festlegt, riskiert allein für die Wohnung aufkommen zu müssen. Entweder bis er einen neuen „Spannemann“ gefunden hat oder – wenn er auch ausziehen will – wenigstens für drei Monate, denn so lange beträgt die Kündigungsfrist.

Wichtiger Tipp: Man kann sich als Freunde oder Kumpel noch so gut verstehen, in finanziellen und mietrechtlichen  Dingen sollte von vornherein Klarheit herrschen. Deshalb sind verbindliche Absprachen bereits vor Mietvertragsabschluss zu treffen.