Hanf selber anbauen: Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?

Hanf ist eine Nutzpflanze, die bereits seit langer Zeit als Basis etwa von Papier oder Kleidung dient. Darüber hinaus können Hanfsamen sich verzehrt werden: Dieses Superfood erlebt gerade einen wahren Boom unter gesundheitsbewussten Menschen. Natürlich ist Hanf aber nicht zuletzt auch wegen seiner potenziell berauschenden Wirkung bekannt, und viele Nutzer erwägen, ihre eigenen Pflanzen abzubauen. Aber wie sieht dazu eigentlich die Rechtslage in der Bundesrepublik aus?



Hanfanbau in Deutschland: Was ist erlaubt und was nicht?

In der Bundesrepublik Deutschland sind alle wichtigen gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Cannabis im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, festgehalten. Dieses Gesetz besagt: Der Konsum kleinerer Mengen ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt, wird aber geduldet (das gilt natürlich nicht für Minderährige). Dagegen sind der Besitz, der Anbau, der Erwerb und auch das Weitergeben weiterhin illegal, auch wenn eine Legalisierung immer wieder im Gespräch ist. Wer sich diese Vorschriften genauer ansieht, entdeckt bald Widersprüche. So kann Cannabis nur dann konsumiert werden, wenn es zuvor erworben und besessen wurde – Nutzer machen sich an einem Punkt in dieser Kette immer strafbar. Ähnlich sieht es aus, wenn in Betracht gezogen wird, Cannabis Samen etwa von Fastbuds zu kaufen und eigene Pflanzen zu ziehen. Allerdings gibt es an dieser Stelle aber auch einige Ausnahmeregelungen, welche die Gesetzeslage noch ein wenig unübersichtlicher gestalten. Ein Anbau kann nämlich gestattet werden, wenn dieser aus wissenschaftlichen oder auch medizinischen Gründen erfolgt. Hierfür müssen aber Anträge gestellt und bewilligt werden. In den meisten Fällen bleibt der Anbau aber illegal. Die deutschen Regelungen unterscheiden sich teils deutlich von den Vorschriften in anderen EU-Ländern und gelten in den Augen vieler als veraltet. So werden nicht nur die Hanfpflanzen verboten, die tatsächlich THC enthalten und somit auch eine berauschende Wirkung mit sich bringen, sondern rigoros alle Hanfpflanzen sowie deren Bestandteile. Das bedeutet, dass im Grunde genommen sogar die Hanfsamen, die für den Verzehr gedacht sind und keinerlei psychoaktive Substanzen erhalten, theoretisch als illegal einzustufen sind.



Cannabissamen kaufen und pflanzen: Wie sieht es in der EU aus?

In anderen europäischen Ländern gelten naturgemäß andere Regelungen als in Deutschland. Und auch hier entstehen durch diese Unterschiede nicht selten wieder Unübersichtlichkeiten. So ist es zum Beispiel vollkommen legal, Cannabissamen etwa übers Internet in Großbritannien zu kaufen, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Sobald die Bestellung aber die Landesgrenzen überquert, bewegt sich die Transaktion in den illegalen Bereich. Bestellen ist also erlaubt, der Erhalt der Samen kann dagegen rechtliche Konsequenzen haben. Ein Anbau von Cannabispflanzen ist in der Bundesrepublik für Privatpersonen grundsätzlich verboten. Das gilt auch dann, wenn nur wenige Pflanzen ausschließlich für den Eigenbedarf gezüchtet werden sollen. Auch das ist im Ausland oftmals anders. Wer also zum Beispiel vom Arzt medizinisches Cannabis verordnet bekommt, darf dieses entgegen der gängigen gesetzlichen Regelungen sowohl besessen als auch konsumiert werden. Ein Anbau bleibt aber verboten, sodass etwa Schmerzpatienten auf teure Importe aus dem Ausland angewiesen sind. Neue Gesetze bezüglich des Besitzes und des Anbaus von Cannabis sind in Deutschland schon länger im Gespräch. Wann es aber zu einer Änderung kommt, bleibt bislang offen. Bis es so weit ist, befinden sich Konsumenten weiterhin häufig in einer rechtlichen Grauzone.