Ein 1831 entsorgtes Denkmal der hallischen Stadtbefestigung

Als erster schriftlicher Hinweis auf die Existenz der erweiterten hallischen Stadtbefestigung wurde 1182 das Steintor erwähnt, die„porta, quae dicitur lapidea“. Durch fortlaufend weiteren Ausbau entstand bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts ein unbezwingbares Festungssystem mit einem von Türmen und Bastionen verstärkten inneren Mauerring, mit Zwinger, Zwingermauer, Graben, vorgelegtem Wall und Futtermauer. Die sechs Stadttore waren zu engen und tiefen, teilweise dreifach gestaff elten Torburgen entwickelt worden. Gleichzeitig mit der Eingemeindung der Vorstädte Glaucha und Neumarkt 1817 begann man mit der Niederlegung der Fortifi kationswerke. Der Genuss von Licht und Luft, das Bedürfnis nach größerem Bewegungsraum und Naturnähe waren die immer wieder genannten Beweggründe. Im Vordergrund der Argumentation standen jedoch die ganz praktischen Ansprüche an einen reibungslosen Verkehr, an die Entlastung der Innenstadt durch Umgehungsstraßen und die ungehinderte Verbindung zu den fiskalischen Chausseen in alle Himmelsrichtungen. Folgerichtig fielen zuerst, und zwar zwischen 1817 und 1830, die riesigen Torkastelle als hinderliche Engpässe für den Personen- und Warenverkehr.



Erhalten blieb außer dem Leipziger Turm zunächst noch der innere Torturm des Steintores (Abb. 1). Die unteren rechteckigen Geschosse bestanden aus Bruchstein mit quaderverstärkten Ecken; die oberen achteckigen Geschosse besaßen eine Fachwerkkonstruktion, die mit verputztem Ziegelmauerwerk ausgefacht und verkleidet war. Um 1725 war der Turm renoviert und mit einer neuen welschen Haube versehen worden. Das letzte Dach, ein flaches Zeltdach, erhielt er um 1800. Die Räume über der Durchfahrt bewohnte der Nachtwächter Paul König mitsamt seinem Schwein. Die Enge der Durchfahrt, der baufällige Zustand und die fortlaufenden Reparaturkosten bewogen die Verschönerungskommission, am 18. Juni 1828 beim Magistrat den Antrag auf Abbruch des Turmes zu stellen.

Diesem Wunsch stimmte der Magistrat umgehend am 21. Juni und die Merseburger Bezirksregierung am 16. September zu. In Merseburg wurde allerdings die Abbruchgenehmigung am 8. Oktober aufgrund eines Erlasses des Magdeburger Oberpräsidenten von Klewitz wieder aufgehoben. Inzwischen hatte nämlich Kronprinz Friedrich Wilhelm (IV.), der sich im Sinne des auflebenden Denkmalschutzgedankens um den Erhalt der „vaterländischen Altertümer“ kümmerte, verschiedene Einzelfälle zum Anlass genommen, in einem Brief vom 20. September 1828 den Oberpräsidenten zu ermahnen, gegen die Denkmalschänder vorzugehen. Zum Steintorturm heißt es: „Bei dieser Gelegenheit ist auch zu meiner Kenntnis gekommen, daß die städtischen Behörden in Halle beabsichtigen, das Steintor niederzureißen. Ich ersuche Sie dringend, diese Verwüstung zu verhindern [...].“



Dieser Anweisung folgte eine mehr als dreijährige Auseinandersetzung um Erhalt oder Abriss des Turmes, in der die hallische Stadtleitung mit Oberbürgermeister Mellin an der Spitze auf die Vernichtung des mittelalterlichen Denkmals beharrte. Die Berliner Oberbaudeputation wurde einbezogen. Am 2. März 1829 lieferte der Geheime Oberbaurat Karl Friedrich Schinkel ein Fachgutachten und einen Entwurf für die Sanierung des Torturmes. Schinkel argumentierte in seinem Plädoyer für die Rettung des Turmes nicht nur mit dem Wunsch des Kronprinzen, sondern verwies auch auf den praktischen Nutzen und einen ästhetischen Gewinn durch den reizvollen Kontrast der geplanten gärtnerischen Anlagen der Promenade zu dem alten Gemäuer. Sein Rekonstruktionsentwurf ist in einer lavierten Federzeichnung seines Schülers Wilhelm Ludwig August Stapel, der damals in Halle als Universitätsbaumeister (ab 1. Oktober 1833 als Stadtbaumeister) tätig war, überliefert (Abb. 2). Schinkel gedachte, den gotischen Torturm neugotisch zu überformen, indem er vorschlug, den oberen Teil als raues Bruchsteinmauerwerk erscheinen zu lassen und mit Leisten und Blendbogen in Kalkstuck zu verzieren. Die bei einer derart umfangreichen denkmalpfl egerischen Maßnahme nicht zu umgehenden hohen Kosten und der erwartete Altmaterialgewinn ließen Magistrat und Verschönerungskommission das Abbruchvorhaben unbeirrt weiter betreiben. Nach einer erneuten Eingabe an den Kronprinzen vom 18. Januar 1831 stimmte dieser schließlich dem Abriss zu, allerdings unter der Bedingung, dass bei dieser Maßnahme „jeder widrige Eindruck vermieden werde“. Daraufhin genehmigte die Merseburger Regierung am 23. August 1831 die Schleifung des Turmes.

Nach einer Ausschreibung begannen die Arbeiten im Herbst und waren nach einer Meldung am 6. Januar 1832 bereits abgeschlossen. In den vorangegangenen vier Jahren war der als Denkmal der Wehrarchitektur zwar bescheidene, aber charakteristische hallische Steintorturm zum Objekt einer Kontroverse fundamentaler Natur avanciert, und zwar zwischen der romantisch-retrospektiven, um die altehrwürdigen Denkmale sich sorgenden Haltung des Kronprinzen, des späteren „Romantikers auf dem Thron“, und der nüchternen, unmittelbar praktischen Position der auf ihre Vorteile bedachten bürgerlichen Kommunalpolitiker. Die revidierte Städteordnung vom 31. März 1831 gab dem Magistrat über den voll ausgeschöpften Rahmen des Taktierens hinaus die rechtliche Handhabe, gegen den Kronprinzen, die Oberbaudeputation und die Magdeburger Provinzialregierung die Zerstörung des Denkmals durchzusetzen.

(Dieter Dolgner, Kulturfalter Oktober 2012)