Halle als Sitz der deutschen Glücksspielaufsicht: Was hinter der GGL steckt

Halle ist bekannt für Händel, für die Franckeschen Stiftungen, für eine lebendige Musik- und Theaterszene. Weniger bekannt ist, dass in der Stadt eine Behörde sitzt, deren Entscheidungen bundesweit Millionen Menschen betreffen.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, hat ihren Sitz in Halle (Saale). Sie reguliert den gesamten deutschen Online-Glücksspielmarkt, und ihre Arbeit ist einer der wenigen Fälle, in denen eine bundesweit zuständige Aufsicht nicht in Berlin, Frankfurt oder Bonn angesiedelt ist, sondern hier.

Eine Behörde, die es vorher nicht gab

Bis 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland ein rechtlicher Flickenteppich. Zuständigkeiten lagen bei einzelnen Bundesländern, vieles war schlicht ungeregelt, und ein erheblicher Teil des Marktes fand ohne jede Aufsicht statt.

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 änderte sich das grundlegend. Erstmals wurden Glücksspiele im Internet in allen Bundesländern einheitlich reguliert, und die 16 Länder übertrugen die Aufsicht über länderübergreifende Angebote einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts. Diese Anstalt ist die GGL.

Sie prüft und genehmigt Angebote, kontrolliert, ob erlaubte Anbieter die Regeln zum Schutz der Spielenden einhalten, und geht gegen illegale Angebote sowie gegen Werbung dafür vor.

Legal oder illegal: die entscheidende Unterscheidung

Für Spielende läuft die Arbeit der Behörde auf eine sehr praktische Frage hinaus. Ist ein Angebot im Internet erlaubt oder nicht?

Die Antwort ist öffentlich einsehbar, und sie ist eindeutig. Nach § 9 Abs. 8 des Glücksspielstaatsvertrags führt die GGL eine amtliche Liste, die sogenannte Whitelist, in der alle Veranstalter und Vermittler aufgeführt sind, die über eine Erlaubnis oder Konzession verfügen. Alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf dieser Liste stehen, sind illegal.

Diese Unterscheidung ist wichtiger, als sie auf den ersten Blick wirkt. Bei einem erlaubten Anbieter wie Betano gelten die Vorgaben des Staatsvertrags zum Spielerschutz, zur Einzahlungsbegrenzung und zur Sperrdatei. Bei einem nicht gelisteten Angebot gilt nichts davon, und im Streitfall steht der Spielende ohne Aufsicht dahinter da.

Wer prüfen möchte, muss nicht raten. Die Liste ist frei zugänglich und wird laufend aktualisiert.



Woran man einen erlaubten Anbieter erkennt

Der Gesetzgeber hat hier eine Pflicht geschaffen, die vielen Spielenden unbekannt ist.

Nach § 6e Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags sind erlaubte Anbieter verpflichtet, auf der Startseite ihrer Internetseite anzugeben, dass sie über die staatliche Erlaubnis verfügen. Sie müssen zudem angeben, welche Behörde diese Erlaubnis erteilt hat.

Das heißt: Ein Blick auf die Startseite genügt für einen ersten Eindruck. Fehlt jeder Hinweis auf eine deutsche Erlaubnis und auf die erteilende Behörde, ist das ein deutliches Warnsignal.

Der zweite Schritt führt zur amtlichen Whitelist der GGL, die inzwischen mit Filterfunktionen ausgestattet ist. Dort lässt sich nach Glücksspielart filtern und einsehen, ob die GGL oder die Behörde eines Bundeslandes zuständig ist. Auch das Datum der erstmaligen Erlaubnis und eventueller Folgeerlaubnisse ist hinterlegt. Aufgeführt sind übrigens nicht nur Angebote unter Aufsicht der GGL, sondern auch solche anderer deutscher Glücksspielaufsichten, etwa Lotterien des Deutschen Lotto-Toto-Blocks oder Casinospiele in Spielbanken.

Was in Deutschland überhaupt erlaubnisfähig ist

Ein verbreitetes Missverständnis lautet, in Deutschland sei online inzwischen alles möglich. Das trifft nicht zu.

Erlaubnisfähig sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 unter anderem Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Pferdewetten im Internet, Lotterien sowie Casinospiele in Spielbanken. Andere Formate fallen nicht darunter, und für Online-Casinospiele gelten je nach Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten.

Auf der Whitelist ist zu jedem Anbieter vermerkt, für welche Glücksspielart die Erlaubnis erteilt wurde. Eine Erlaubnis für Sportwetten bedeutet also nicht automatisch eine Erlaubnis für alles Übrige.

Spielerschutz als Kern des Auftrags

Im Mittelpunkt der Behördenarbeit stehen laut GGL der Jugend- und Spielerschutz sowie die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. Das ist kein Beiwerk, sondern der eigentliche Grund für die Regulierung.

Konkret bedeutet das für erlaubte Anbieter unter anderem eine anbieterübergreifende Einzahlungsgrenze, die Anbindung an eine zentrale Sperrdatei und Vorgaben zur Identifizierung der Spielenden. Wer sich sperren lässt, ist bei allen erlaubten Anbietern gesperrt, nicht nur bei einem.

Genau dieser Schutz greift bei nicht erlaubten Angeboten nicht. Das ist der stärkste Grund, auf die Whitelist zu schauen, bevor man irgendwo Geld einzahlt.



Warum ausgerechnet Halle

Die Standortentscheidung hat für die Stadt eine praktische Dimension. Mit der GGL ist eine bundesweit zuständige Aufsichtsbehörde entstanden, die qualifizierte Stellen in Verwaltung, Recht und IT nach Halle bringt.

Für eine Stadt, deren wirtschaftliche Struktur sich seit den neunziger Jahren erheblich gewandelt hat, ist die dauerhafte Ansiedlung einer Bundesbehörde ein nicht unerheblicher Faktor. Sie steht neben Universität, Franckeschen Stiftungen und Forschungseinrichtungen für einen Bereich, der von außen kaum wahrgenommen wird.

Bemerkenswert ist auch, dass eine Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit ihren Sitz in einer Stadt dieser Größenordnung hat. Das ist in der deutschen Verwaltungslandschaft eher die Ausnahme.

Was sich seit dem Start verändert hat

Die GGL wurde 2021 errichtet und war zunächst in einer Aufbauphase. Seit Juli 2022 geht sie rechtlich gegen unerlaubte Werbung und illegale Angebote vor, seit 2023 arbeitet sie vollumfänglich operativ.

Die Whitelist selbst wurde inzwischen überarbeitet und um Filterfunktionen erweitert, ausdrücklich mit dem Ziel, dass Verbraucherinnen und Verbraucher direkt auf der Behördenseite prüfen können, welche Anbieter legal sind und welche nicht.

Ob die Regulierung ihr Ziel erreicht, den Markt in erlaubte Bahnen zu lenken, wird weiterhin diskutiert. Die Behörde veröffentlicht dazu jährlich einen Tätigkeitsbericht.



Ein Hinweis, der dazugehört

Glücksspiel kann süchtig machen. Angebote sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren zugänglich, und wer spielt, sollte sich vorher Einsatz- und Zeitgrenzen setzen und diese einhalten.

Wer bei sich oder im Umfeld ein problematisches Spielverhalten bemerkt, findet bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenlose und anonyme Beratungsangebote. Auch die Sperrdatei OASIS steht jederzeit zur Verfügung, und eine Selbstsperre lässt sich unkompliziert beantragen.

Eine Behörde, die man kennen sollte

Für die meisten Menschen in Halle wird die GGL nie mehr sein als ein Name an einem Gebäude. Wer allerdings online spielt oder wettet, hat mit ihrer Arbeit unmittelbar zu tun, ohne es zu merken.

Der praktische Nutzen lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Vor der ersten Einzahlung ein Blick auf die Whitelist. Das dauert zwei Minuten und entscheidet darüber, ob man sich in einem regulierten Rahmen bewegt oder in einem, in dem niemand zuständig ist.