Was kann man tun, wenn der Flug in den Urlaub ausfällt?

Von Halle aus ist man superschnell am Flughafen, um eine Reise in die große weite Welt zu starten. Ärgerlich wird es aber, wenn der Flug verspätet ist oder gar komplett gestrichen wurde. Jetzt ist guter Rat teuer. Wie reagiert man, wenn der Flug gecancelt ist? Und wann gibt es eine Entschädigung?
Was tun, wenn der Flug gestrichen wurde?
Der Somme ist vorbei, die Freibäder in Halle sind geschlossen, die Seen sind zu kalt zum Schwimmen. Wer am schönen Stadtbad in Halle keine Freude hat, sondern lieber an der frischen Luft die Sonne und das Wasser genießen möchte, hat nur eine Option. Da hilft nur ein Flug in die Ferne, wo die Sonne noch scheint und das Wasser mit angenehmen Temperaturen zum Baden einlädt. Auch vom Flughafen Halle-Leipzig fliegen die Airlines in den Süden. Also nichts wie die Badesachen in den Koffer gepackt und schnell mit dem Taxi in den Ferienflieger. Doch oh, weh: Der Flug wird nicht stattfinden. Kann der wohlverdiente Urlaub noch gerettet werden?
Die Antwort lautet schlicht und einfach Ja. Wird der Flug gestrichen, gibt es zwei Optionen:
- Ticketkosten erstatten lassen
- Umbuchen und Ersatzflug nehmen
Im Normalfall wird die Fluggesellschaft von sich aus Ersatzflüge anbieten, mit denen das Reiseziel erreicht werden kann. Das ist der einfachste Weg für die Fluggäste. Dennoch sollten weitere Flugmöglichkeiten, auch mit anderen Airlines, geprüft werden. Manchmal findet man selbst einen preislich und zeitlich günstigeren Flug. Dan lohnt es sich, den Ticketpreis von seinem Fahrgastrecht nach Artikel 8 Absatz 1a der Fluggastrechteverordnung in Anspruch zu nehmen.
Lässt man sich von der Fluggesellschaft umbuchen, und es entstehen dadurch längere Wartezeiten, vielleicht sogar die Notwendigkeit, in der Nähe des Flughafens übernachten zu müssen, hat man Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu zählen unter anderem Snacks und Getränke aus den gastronomischen Angeboten des Flughafens oder auch die Übernahme der Kosten für ein Hotel und die Fahrten zwischen Hotel und Flughafen. In jedem Fall ist es wichtig, sich mit der Airline abzusprechen und sich die Verspätung durch den gecancelten Flug bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist später für eine Entschädigung wichtig.
In welchen Fällen gibt es eine Entschädigung?
Flug gecancelt. Entschädigung muss her. Das ist sicherlich das Erste, woran die Fluggäste denken, wenn sie nicht wie geplant abheben können. Aber hier gibt es einiges zu beachten, denn eine Zahlung erfolgt nur in bestimmten Situationen. Grundsätzlich kann eine Entschädigung für den nicht abgehobenen Flieger bis zu 600 Euro betragen. Allerdings hängt die Höhe von der Wartezeit auf den Ersatzflug, der Ankunftszeit am Zielort und dem Zeitpunkt der Mitteilung über den gestrichenen Flug ab.
- Teilt die Fluggesellschaft den Ausfall des Fluges mehr als 14 Tage vor Abflug mit, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.
- Bei einer Ankündigung des Ausfalls zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug besteht, wenn der Ersatzflug nicht mehr als 2 Stunden vor dem geplanten Flug stattfindet und wenn die Ankunftszeit nicht mehr als 4 Stunden später ist.
- Wird der Flug 7 und weniger Tage vorab angekündigt, darf die neue Abflugzeit nicht mehr als eine Stunde vor der gebuchten Zeit liegen und die Ankunftszeit des Ersatzfluges nicht mehr als 2 Stunden später sein, damit die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss.
Ferner ist die Höhe der Entschädigung von der Strecke des Fluges abhängig. So gibt es für Strecken von bis zu 500 Kilometern 250 Euro. Mittelstrecken von 500 bis 1.500 Kilometern sind mit 400 Euro pro Person taxiert und Langstrecken über 1.500 Kilometern mit 600 Euro.
Wichtig zu wissen: Für eine Entschädigungszahlung müssen die Bedingungen der Fluggastrechteverordnung der EU gelten. Das heißt, die Flüge müssen innerhalb der EU stattfinden, einen Flughafen der EU ansteuern, von einem EU-Flughafen starten oder der Hauptsitz der Airline in der EU liegen. Außerdem dürfen keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Dies sind im Regelfall Streiks und wetterbedingte Ausfälle.

